Sturmversicherung

Sturmversicherung
Sturmversicherung,
 
Zweig der Sachversicherung, deckt Sachschäden an Gebäuden und deren Inhalt, die durch Sturmeinwirkung (mindestens Windstärke 8) verursacht werden oder Folge davon sind. Sie wird v. a. im Rahmen der Verbundenen Wohngebäudeversicherung und der Verbundenen Hausratversicherung angeboten, aber auch als selbstständige Sturmversicherung für landwirtschaftliche und gewerbliche Gebäude und deren Inhalt. Aufgrund der regional unterschiedlichen Häufigkeit der Sturmgefährdung gibt es zwei Sturmzonen. Als besonders sturmgefährdet gilt der nord- und westdeutsche Raum (Sturmzone II); für das übrige Bundesgebiet (Sturmzone I) gelten niedrigere Prämien.

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Stụrm|ver|si|che|rung, die: Schadenversicherung, bei der der Versicherer für den Schaden haftet, der an u. in Gebäuden durch einen ↑Sturm (1) entsteht.

Universal-Lexikon. 2012.

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